Aktuelles

Corona-Virus

In unseren Häusern gelten weiterhin die allgemein gültigen Corona-Verordnungen. Mit den Besuchen sind ebenso weiterhin die Registrierung, die schon bekannte gesundheitliche Abfrage und zusätzlich eine Temperaturmessung verbunden. Verpflichtend ist außerdem das Tragen von FFP2-Masken. Besucher dürfen lt. CoronaTestVO des Landes NRW vom 19.02.2021 die Einrichtung nur betreten, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. In unseren Häusern werden PoC-Schnelltests zu bestimmten Zeiten angeboten. Diese Zeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationen der einzelnen Häuser.


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